Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Die Behandlungsleistungen richten sich nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen.
Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen. Wenn Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gern nach GeBüH Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, innerhalb einer Woche zahlbar.
Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung:
Ich biete Sonderkonditionen an, um allen interessierten Patienten die Naturheilverfahren anbieten zu können. Die Kosten für den ersten Termin mit eingehender Anamnese liegen für Selbstzahler bei 60 Euro pro Stunde. Die Kosten für die weiteren Behandlungstermine liegen je nach Aufwand und Zeit zwischen 5 und 100 Euro.
Selbstverständlich werden vor Ihrer Behandlung der Therapieplan und die Kosten mit Ihnen besprochen. Behandlungskosten können bei der Steuer geltend gemacht werden. Sprechen Sie diesbezüglich mit einem Steuerberater.
Das Honorar wird nach jeder Behandlung in bar fällg. In besonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen ausgestellt. Sie erhalten von mir Jahresquittungen zur Vorlage beim Finanzamt (ohne Diagnoseangaben oder Abrechnungsziffern).
Sie möchten gerne meine Leistungen in Anspruch nehmen, sind aber derzeit nicht in der Lage, die Honorarkosten aufzubringen? Scheuen Sie sich bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich bin sicher, dass wir eine gute Lösung finden!
Fahrtkosten entstehen bei Behandlungen in der Region normalerweise nicht. Sollte dies doch notwendig sein, werde ich das vorher mit ihnen besprechen.
Wichtiger Hinweis: Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag). Andernfalls muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 Euro in Rechnung stellen.